Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit einem geringen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss, um ihnen einen gemeinsamen Familienerholungsurlaub zu ermöglichen.
Sie können über unseren Verband einen Zuschuss aus der Landesförderung zu Ihrem geplanten Erholungsurlaub mit der Familie beantragen. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung.
Anträge für die Osterferien sind bis 29.02.24 einzureichen. Alle anderen Anträge für die Zeit nach den Osterferien (Sommer-, Herbst-, Winterferien, sonstige Zeiträume) sind in der Regel bis 31.03.24 einzureichen. Die Bewilligungen/ Rückmeldungen erfolgen danach. Im weiteren Jahresverlauf können nur noch eventuelle Restmittel vergeben werden.
Voraussetzungen für die Förderung, weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie in dem unten stehenden Hinweisdokument.
Hinweise Familienerholungerholungsurlaub 2024
In diesem Dokument finden Sie die Voraussetzungen zur Förderung von Familienerholungsurlauben, Informationen zur Antragsstellung und die Kontaktdaten einer Ansprechperson.
Antrag Zuschuss Familienerholungsurlaub 2024
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Informationen des Landes Niedersachsen zu Familienerholungsurlauben:
Liste der BAG Familienerholung mit anerkannten Familienferienstätten:
www.urlaub-mit-der-familie.de/unsere-haeuser
Jugendherbergen:
www.jugendherberge.de/familienurlaub/
Informationen zu Familienfreizeiten (begleitete Angebote für mehrere Familien gemeinsam):