Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen
schließen X


Unsere Leitlinien...

Marie Juchacz (1879-1956)
Sozialreformerin
Frauenrechtlerin
Gründerin der AWO
Mehr zu Marie Juchacz...

Aktionswoche Schuldnerberatung - „… und plötzlich überschuldet“

Bei Frau C. hat eine Erkrankung dazu geführt, dass sie sich lange Zeit um nichts kümmern konnte. Ein kleiner Rechnungsbetrag durch den Kauf eines Staubsaugers hat sich so zu einem ver­meint­lich unüberwindbaren Problem entwickelt.

„… und plötzlich überschuldet“ heißt der Titel der 23. bundesweiten Aktionswoche Schuldner­be­ratung, der unmissverständlich deutlich macht: Überschuldung kann jede/jeden plötzlich und uner­wartet treffen!

Wie die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, gibt es viele verschiedene Grün­de, warum Menschen in Überschuldungssituationen geraten können. Dazu zählen seit Jahren neben „Trennung, Scheidung, Tod“ (2021: 11,8%) und „Erkrankung, Sucht, Unfall“ (2021: 17,8%) insbesondere die „Arbeitslosigkeit“ (2021: 19,4%) (Schuldneratlas 2021: 60).

Was die Statistiken aber nicht zu zeigen vermögen: Hinter den Prozentzahlen stecken echte Le­bens­­geschichten, individuelle Schicksale, die häufig so vielfältig und komplex sind, dass sie sich nie­mals ausreichend in statistischen Daten ausdrücken ließen. Aus der Praxis wissen wir: Einzelne Gründe und Auslöser treten selten alleine auf, sie sind häufig miteinander verwoben und können dazu führen, dass Menschen unerwartet in eine vermeintlich nicht zu stoppende Überschuldungs­spirale geraten.

 

Dies zeigt auch die folgende Fallbeschreibung.

 

 

Bei Frau C. hat eine Erkrankung dazu geführt, dass sie sich lange Zeit um nichts kümmern konnte. Ein kleiner Rechnungsbetrag durch den Kauf eines Staubsaugers hat sich so zu einem ver­meint­lich unüberwindbaren Problem entwickelt. Nach diver­sen Mahnungen kamen letztlich die gelben Briefe vom Amtsgericht. Frau C. hat lange nicht darauf reagiert und das ist auch erst einmal gut gegangen. Vor zwei Wochen nun ist aber eine Zahlungsaufforderung eines Inkassos bei ihr ein­getroffen: Der Betrag, den sie damals hätte zahlen müssen, hat sich inzwischen mehr als ver­doppelt und eine Kontopfändung liegt bereits vor. Frau C. geht es zwar gesund­heit­lich wieder besser und auch hat sie eine Tätigkeit finden können, die es ihr zumindest ermög­licht, ihren Lebens­unterhalt zu bestreiten; dennoch ist die Verzweiflung über die hohe Forderung groß. 

Wir besprechen die Lage und halten es für sinnvoll, zunächst einmal ein Pfändungs­schutzkonto einzurichten, um sie vor weiteren Pfändungen zu schützen. Zudem lassen wir uns eine detaillierte Abrechnung über die bisher ent­stande­nen Forderungen geben. Es zeigt sich, dass nicht nur ein Teil der Zinsen bereits verjährt ist, sondern auch die Kosten zweifelhaft sind. Frau C. schöpft Mut, dass es nun doch noch eine Lösung geben könnte. Und tatsächlich: Wir können er­wirken, dass die Forderung korrigiert wird und Frau C. gelingt es, eine kleine Raten­zahlung zu ver­ein­baren, die für einen Zeitraum von 12 Monaten festgeschrieben wird. In Ab­sprache mit dem Inkasso vereinbaren wir die Herausgabe des entwerteten Voll­streckungs­be­scheides nach Zahlung der letzten Rate. Frau C. ist mehr als erleichtert und zuversichtlich: „Es fällt wirklich eine Last von mir, die ich lange mit mir herum­getragen habe. Ich weiß, dass ich es schaffen werde, die Raten zu zahlen und bin froh zu wissen, dass damit in einem Jahr endlich alles erledigt ist.“