„… und plötzlich überschuldet“ heißt der Titel der 23. bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung, der unmissverständlich deutlich macht: Überschuldung kann jede/jeden plötzlich und unerwartet treffen!
Wie die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, gibt es viele verschiedene Gründe, warum Menschen in Überschuldungssituationen geraten können. Dazu zählen seit Jahren neben „Trennung, Scheidung, Tod“ (2021: 11,8%) und „Erkrankung, Sucht, Unfall“ (2021: 17,8%) insbesondere die „Arbeitslosigkeit“ (2021: 19,4%) (Schuldneratlas 2021: 60).
Was die Statistiken aber nicht zu zeigen vermögen: Hinter den Prozentzahlen stecken echte Lebensgeschichten, individuelle Schicksale, die häufig so vielfältig und komplex sind, dass sie sich niemals ausreichend in statistischen Daten ausdrücken ließen. Aus der Praxis wissen wir: Einzelne Gründe und Auslöser treten selten alleine auf, sie sind häufig miteinander verwoben und können dazu führen, dass Menschen unerwartet in eine vermeintlich nicht zu stoppende Überschuldungsspirale geraten.
Dies zeigt auch die folgende Fallbeschreibung.
Bei Frau C. hat eine Erkrankung dazu geführt, dass sie sich lange Zeit um nichts kümmern konnte. Ein kleiner Rechnungsbetrag durch den Kauf eines Staubsaugers hat sich so zu einem vermeintlich unüberwindbaren Problem entwickelt. Nach diversen Mahnungen kamen letztlich die gelben Briefe vom Amtsgericht. Frau C. hat lange nicht darauf reagiert und das ist auch erst einmal gut gegangen. Vor zwei Wochen nun ist aber eine Zahlungsaufforderung eines Inkassos bei ihr eingetroffen: Der Betrag, den sie damals hätte zahlen müssen, hat sich inzwischen mehr als verdoppelt und eine Kontopfändung liegt bereits vor. Frau C. geht es zwar gesundheitlich wieder besser und auch hat sie eine Tätigkeit finden können, die es ihr zumindest ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten; dennoch ist die Verzweiflung über die hohe Forderung groß.
Wir besprechen die Lage und halten es für sinnvoll, zunächst einmal ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, um sie vor weiteren Pfändungen zu schützen. Zudem lassen wir uns eine detaillierte Abrechnung über die bisher entstandenen Forderungen geben. Es zeigt sich, dass nicht nur ein Teil der Zinsen bereits verjährt ist, sondern auch die Kosten zweifelhaft sind. Frau C. schöpft Mut, dass es nun doch noch eine Lösung geben könnte. Und tatsächlich: Wir können erwirken, dass die Forderung korrigiert wird und Frau C. gelingt es, eine kleine Ratenzahlung zu vereinbaren, die für einen Zeitraum von 12 Monaten festgeschrieben wird. In Absprache mit dem Inkasso vereinbaren wir die Herausgabe des entwerteten Vollstreckungsbescheides nach Zahlung der letzten Rate. Frau C. ist mehr als erleichtert und zuversichtlich: „Es fällt wirklich eine Last von mir, die ich lange mit mir herumgetragen habe. Ich weiß, dass ich es schaffen werde, die Raten zu zahlen und bin froh zu wissen, dass damit in einem Jahr endlich alles erledigt ist.“