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Unsere Leitlinien...

Marie Juchacz (1879-1956)
Sozialreformerin
Frauenrechtlerin
Gründerin der AWO
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Kur & Reha

Zurück zu Kraft und Stärke

Die AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH - VITA ist Träger von zwei Einrichtungen im Bereich der stationären Vorsorge und Rehabilitation.

 

Dazu gehören die AltenauKlinik, Fachklinik für Stressfolgeerkrankungen (Oberharz) und auf der Nordseeinsel Langeoog, die barrierefreie LangeoogKlinik. Diese Vorsorge- und Rehakliniken sind anerkannte Einrichtungen des Müttergenesungswerkes und bieten u. a. dreiwöchige Maßnahmen der ganzheitlichen Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter, Väter und deren Kinder an.

In den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen der AWO vita werden nicht die Defizite der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund gestellt, vielmehr werden ihre Stärken und Fähigkeiten gefördert, um vorhandene Selbsthilfepotenziale zur Geltung zu bringen. So ist gewährleistet, dass die Familien gesünder, stärker und gelassener wieder nach Hause fahren.

Mutter Vater Kind Kur AWO LangeoogKlinik
AWO LangeoogKlinik
Mutter Kind Kur AWO AltenauKlinik
AWO AltenauKlinik

Informieren Sie sich direkt:

Unsere Mutter-Vater-Kind Kureinrichtungen

Zur AWO LangeoogKlinik...

 

Unsere Mutter-Kind Kureinrichtung

Zur AWO AltenauKlinik...

 

 

Sie haben Fragen? Unsere Ansprechpartner

Unsere Ansprechpartner zu Fragen von Kuranträgen helfen Ihnen gerne:

Kurberatung: 


Frau Fischer erreichen Sie unter 0511 21978-175 oder via mail: kurberatung(at)awo-hannover.de

 

 

 

Gibt es auch eine Mutter-/Vater-Kind Kur?

Ja. Unsere AWO-LangeoogKlinik ist für Vater-Kind-Kuren ebenso wie für Mutter-Kind-Kuren eingerichtet. 

Wer kann eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen?

Grundsätzlich alle Mütter und Väter, die Kinder erziehen und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert hat. Dabei geht es um Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Lebensumstände. 

Wann ist eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme sinnvoll?

  • Wenn das Kind ebenfalls kurbedürftig ist
  • wenn aufgrund der familiären Situation eine Trennung des Kindes vom Elternteil unzumutbar ist
  • wenn es einen Zusammenhang zwischen Mütter-/Väter- und Kindergesundheit gibt
  • wenn das Kind während des Kuraufenthaltes zu Hause nicht versorgt werden kann

Wie stelle ich den Kurantrag?

Das notwendige Attestformular für Ihren Kurantrag, das Selbstauskunftsformular für Sie und Ihr Kind und die Einverständniserklärung schicken wir Ihnen gerne zu oder Sie nutzen die Möglichkeit die Formulare im Downloadbereich herunter zu laden. 

Wir helfen Ihnen bei anfallenden Formalitäten sowie beim Ausfüllen des Kurantrages und reichen Ihre Unterlagen bei der Krankenkasse zur Bewilligung ein. 

Was schreibe ich in den Selbstauskunftsbogen?

Es gibt Lebensumstände, die sehr belastend sind und Einfluss auf die eigene Gesundheit haben. Dies können Partnerschafts- oder Erziehungsprobleme sein, Trauerfälle, Pflege von Angehörigen, Sorgen um den Arbeitsplatz oder dessen Verlust, finanzielle Sorgen oder andere Dinge. Es ist für die Beurteilung des Kurantrages wichtig, dass diese sogenannten Kontextfaktoren wie auch die selbstfinanzierten, gesundheitsfördernden Aktivitäten aufgelistet werden.

Was macht meine Ärztin/mein Arzt?

Mit den Attestformularen gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation, die momentanen Lebensumstände und Ihre Motivation für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur. Überlegen Sie sich im Vorfeld: „Was macht mich krank?” Die Ärztin oder der Arzt füllt die Attestformulare aus, die Sie anschließend mit der Einverständniserklärung und dem Selbstauskunftsbogen an unsere zentrale Kurberatungsstelle zurücksenden. Diese übernehmen dann alle weiteren Antragsformalitäten für Sie.

AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH

Kurantrag

Körtingsdorferweg 8

30455 Hannover

Kurberatung:

Frau Khatib (06103-8075870) oder

Frau Höchst (040-69087382)

Wer entscheidet über den Kurantrag?

Über Ihren Kurantrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Grundlage für die Entscheidung ist eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Sie können Widerspruch einlegen, wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde. Dabei unterstützen wir Sie.

Kann ich mir die Kur finanziell leisten?

Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten der Kur. Sie selbst zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag. Die gesetzliche Zuzahlungsgrenze liegt bei 2% bzw. 1% (bei chronischen Erkrankungen) des Jahreseinkommens. Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollten Sie keine Befreiung erhalten und Ihnen die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an uns. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?

Nach §10 Bundesurlaubsgesetz werden Sie vom Arbeitsgeber freigestellt und es erfolgt keine Lohnkürzung.

Wir bieten soziale Dienstleistungen mit hoher Qualität und Wirkung für alle an. Staat und Kommunen tragen die Verantwortung für die soziale Daseinsvorsorge.

aus dem AWO Leitbild / Leitsatz Nr. 6