
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit einem geringen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss, um ihnen einen gemeinsamen Familienerholungsurlaub zu ermöglichen.
Sie können über unseren Verband einen Zuschuss aus der Landesförderung zu Ihrem geplanten Erholungsurlaub mit der Familie beantragen. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung.
Anträge für die Osterferien sind bis 28.02.26 einzureichen. Alle anderen Anträge für die Zeit nach den Osterferien (Sommer-, Herbst-, Winterferien, sonstige Zeiträume) sind in der Regel bis 31.03.26 einzureichen. Die Bewilligungen/ Rückmeldungen erfolgen danach. Im weiteren Jahresverlauf können nur noch eventuelle Restmittel vergeben werden.
Der Antragszeitraum für 2025 ist abgelaufen. Die neuen Antragsunterlagen für 2026 finden Sie ab Mitte Januar an dieser Stelle.
Informationen des Landes Niedersachsen zu Familienerholungsurlauben:
www.ms.niedersachsen.de/startseite/jugend_familie/familien_kinder_und_jugendliche/familien/hilfen_fur_familien/familienerholungsurlaub/familienerholung-14229.html
Liste der BAG Familienerholung mit anerkannten Familienferienstätten:
www.urlaub-mit-der-familie.de/unsere-haeuser
Liste der BAG Familienerholung mit barrierearmen Familienferienstätten
www.urlaub-mit-der-familie.de/barrierearme-familienferienstaetten
Jugendherbergen:
www.jugendherberge.de/familienurlaub
Informationen zu Familienfreizeiten (begleitete Angebote für mehrere Familien gemeinsam)
www.familien-in-niedersachsen.de/elterninformationen/erholung/familienerholung-und-freizeiten-in-niedersachsen/termine-familienfreizeiten
Kim Krach
Referentin für Grundsatzfragen
Fachbereich Verband, Politik & Kommunikation
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